Rollenverteilung, Verantwortung und Zusammenarbeit bei Programmen mit out active
Speziell für Schulklassen
Dieser Übersicht dient der transparenten Klärung von Rollen, Zuständigkeiten und Abläufen bei erlebnispädagogischen Angeboten von out active. Eine klare Rollenverteilung ist Voraussetzung für Sicherheit, pädagogische Qualität und einen gelingenden Ablauf – insbesondere bei mehrtägigen Klassenfahrten.
Grundverständnis unserer Zusammenarbeit:
Bei Programmen im schulischen Kontext ergänzt out active die pädagogische Arbeit der Schule durch erlebnispädagogische Angebote, ersetzt diese jedoch nicht. Trainer*innen und Lehrkräfte arbeiten partnerschaftlich zusammen, mit klar getrennten Rollen und Zuständigkeiten. Grundlage ist gegenseitiger Respekt, transparente Kommunikation und ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung.
Rolle der Lehrkräfte:
Die gesetzliche Aufsichtspflicht für die Schüler*innen liegt während der gesamten Klassenfahrt und auch während der erlebnispädagogischen Angebote bei den begleitenden Lehrkräften. Dies bedeutet:
- Lehrkräfte bleiben jederzeit verantwortlich für das Verhalten und die Sicherheit der Schüler*innen.
- Lehrkräfte sind während der Programme anwesend und ansprechbar.
- Lehrkräfte greifen bei schulischen Themen, Regelverstößen oder individuellen Schutzbedarfen ein.
Rolle der Trainer*innen von out active:
Die Trainer*innen von out active übernehmen die fachliche, pädagogische und sicherheitsrelevante Durchführung der vereinbarten Programminhalte. Dies umfasst:
- Planung und Durchführung der Aktionen
- Sicherheitsmanagement während der Programmpunkte
- Moderation von Gruppenprozessen
- Anleitung, Reflexion und Transfer
Trainer*innen arbeiten prozessorientiert und fördern Selbstverantwortung, Kooperation und Lösungsfindung innerhalb der Gruppe.
Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der Trainer*innen:
Unabhängig von der rechtlichen Aufsichtspflicht der Lehrkräfte tragen die Trainer*innen von out active eine pädagogische Fürsorgepflicht sowie eine fachliche Sorgfaltspflicht gegenüber den Teilnehmenden.
Dies bedeutet, dass Trainer*innen:
- auf die körperliche, seelische und soziale Sicherheit der Schüler*innen achten,
- Risiken fachlich einschätzen und präventiv handeln,
- klare Regeln und Sicherheitsanweisungen vermitteln,
- bei Gefährdungen oder Auffälligkeiten angemessen reagieren und diese mit den Lehrkräften abstimmen.
Die Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der Trainer*innen ergänzt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, ersetzt diese jedoch nicht. Eine enge und transparente Zusammenarbeit dient dem Schutz aller Beteiligten und der Qualität der Maßnahme.
Beobachtende Rolle der Lehrkräfte während der Aktionen:
Während der aktiven Programmpunkte nehmen Lehrkräfte grundsätzlich eine beobachtende und unterstützende Rolle ein.
Das bedeutet:
- Lehrkräfte greifen nicht aktiv in Übungen oder Gruppenprozesse ein.
- Kleinere Unstimmigkeiten, Irritationen oder Konflikte werden bewusst den Trainer*innen überlassen.
- Die Gruppe erhält Raum, eigene Lösungen zu entwickeln.
Diese Zurückhaltung ist pädagogisch gewollt und unterstützt nachhaltige Lernprozesse.
Wann ein Eingreifen der Lehrkräfte ausdrücklich erwünscht ist:
Ein aktives Eingreifen der Lehrkräfte ist sinnvoll und notwendig, wenn:
- sich wiederkehrende Konfliktmuster zeigen,
- das Konfliktpotenzial deutlich zunimmt,
- Regelverstöße, Grenzüberschreitungen oder schulische Themen betroffen sind,
- individuelle Schutzbedarfe einzelner Schüler*innen bestehen.
In diesen Situationen stimmen sich Trainer*innen und Lehrkräfte kurz ab, um gemeinsam passende Maßnahmen zu vereinbaren.
Partizipation und gemeinsame Abstimmung:
Zu Beginn der Maßnahme sowie im Verlauf stimmen sich Trainer*innen und Lehrkräfte regelmäßig ab.
Dies umfasst:
- Abgleich der Ist-Situation der Gruppe,
- Klärung von Zielsetzungen,
- Rückmeldungen zu Gruppendynamik und besonderen Beobachtungen.
Die Beteiligung der Schüler*innen erfolgt alters- und situationsgerecht, beispielsweise über Erwartungsabgleiche oder Reflexionsrunden.
Einsatzzeiten und Abgrenzung der Zuständigkeiten:
Trainer*innen von out active sind für die Durchführung der vereinbarten Programmpunkte und Einsatzzeiten verantwortlich.
Außerhalb dieser Zeiten – insbesondere in Pausen, am Abend, in der Nacht sowie während ausgewiesener Ruhezeiten – liegt die Aufsichtspflicht bei den begleitenden Lehrkräften. Trainer*innen stehen außerhalb der aktiven Programmzeiten für kurze organisatorische Absprachen, Übergaben oder Rückfragen zur Verfügung, übernehmen jedoch keine dauerhafte Aufsichtsfunktion.
Diese Regelung dient der Sicherheit der Schülerinnen, dem Eigenschutz der Trainerinnen sowie der Qualität der pädagogischen Arbeit.
Besondere Situationen bei mehrtägigen Klassenfahrten:
Bei Klassenfahrten mit besonderen Übernachtungs- oder Umfeldbedingungen, beispielsweise bei Übernachtungen auf Sandbänken oder auf Campingplätzen mit externen Gruppen oder alkoholisiertem Umfeld, gilt:
- Lehrkräfte sind außerhalb der Programmpunkte für Aufsicht, Schutz und Ordnung zuständig.
- Trainer*innen informieren über Risiken, Sicherheitsaspekte und notwendige Rahmenbedingungen.
- Bei auffälligen oder gefährdenden Situationen entscheiden Lehrkräfte gemeinsam mit den Trainer*innen über das weitere Vorgehen.
Ziel ist ein besonnenes, abgestimmtes Handeln im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten.
Gemeinsames Ziel:
Eine klare Rollenverteilung entlastet alle Beteiligten und schafft Sicherheit. Trainer*innen können sich auf ihre fachliche und pädagogische Arbeit konzentrieren, Lehrkräfte behalten ihre Verantwortung und Übersicht. So entsteht ein verlässlicher Rahmen, in dem Schüler*innen lernen, Verantwortung übernehmen und positive Erfahrungen machen können.
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