Allgemeine Geschäftsbedingungen für Programme und Projekttage von out active, Stand 15.03.2024
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Schreibweise, es sind aber alle Geschlechter angesprochen.
- Begriffsbestimmungen
Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt bzw. Aktionstage, Seminare
Teilnehmer (TN): TN ist die Institution, die für mehrere Personen eine Aktion bucht.
Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.
Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.
Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Projekttages.
- Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.
- Bezahlung
Der TN bzw. ET leistet, je nach Vereinbarung, eine Anzahlung in Höhe von 10% der Programmkosten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Vertrages. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr (Restbetrag) muss bis spätestens zu Beginn der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt. Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gekündigt werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführten Höhe erhoben.
- Rücktritt durch den TN
Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:
- Bis 45 Tage vor der Aktion: 20 Prozent des Preises,
- Bis 35 Tage: 50 Prozent des Preises,
- Bis 1 Tag vor Beginn: 80 Prozent des Preises,
- Bei Rücktritt am Tag der Aktion oder bei Nichtantritt der Aktion 90 % des Preises.
Es bleibt dem TN oder ET unbenommen, den Nachweis zu führen, das ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Out active empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für Umbuchungen nach erfolgter Buchungsbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden
Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können ET oder TN durch eine dritte Person ersetzt werden. Out active kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den Veranstaltungserfordernissen nicht genügt.
- Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind (Klettern, Kanu, Bogenschießen u.a.)
- Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden, wenn ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten Anderen gegenüber zeigen und trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.
- Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann out active einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.
Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.1-5.3 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.
- Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände / Änderungsvorbehalt / Routenänderung
Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion, das Programm unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN / ET den Vertrag im Vorfeld kündigen
Der TN wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet. Tritt der außerordentliche Umstand während einer Aktion ein, so bieten wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.
Im Falle einer Mindestpegelunterschreitung auf der Donau zwischen Gutenstein und Sigmaringen ist es out active möglich, die Tour auf die Ausweichstrecke Rottenacker nach Öpfingen zu verlegen. Alternativ besteht die Möglichkeit auf ein alternatives Programm im Oberen Donautal auszuweichen, soweit der Gesamtzuschnitt der Tour nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ein Rücktrittsrecht für den TN ergibt sich in diesem Fall nicht.
- Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen
Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort und im besten Fall schriftlich bei out active anzeigen. Wir bewegen uns bei unseren Angeboten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein erfolgreiches und zielgerichtetes erlebnispädagogisches
Arbeiten oder die Vermittlung von Kenntnissen verschiedener Natursportarten. Wir erwarten von unseren Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort (z.B. nur gekennzeichnete Ein- u. Ausstiegsstellen für Kanus verwenden, Müll mitnehmen).
- Aufsichtspflicht
Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort in die Aufsichtspflicht eingebunden.
Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten. Der Kunde/Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen. Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von out active wichtige Aufgaben (z.B. anleiten, sichern, führen) im Rahmen eines erlebnispädagogischen Angebotes übernehmen möchte, muss sich diese der möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei out active anzugeben. Out active setzt dann einen erforderlichen zusätzlichen Trainer zzgl. des vereinbarten
Trainerhonorars ein. Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines vorher bestimmten Vertreters an den Veranstaltungen teilnehmen.
- Persönliche Voraussetzungen, Gesundheit und Eigenverantwortung
Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses allgemeines Lebensrisiko. Out active und seine Trainer werden die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jeder Teilnehmer einen sicheren Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder Aktionen, die ein Verletzungsrisiko bergen, weisen wir explizit hin und
zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung. Jeder Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss sich im Klaren sein, dass er eine besondere Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen oder Bedenken sind bei out active vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei durchschnittlicher psychischer und physischer Konstitution möglich. Weiterhin ist, die entsprechende Ausrüstung mitzuführen, die im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbart war, soweit diese nicht durch out active bereitzustellen ist.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei Alkohol- und Drogenkonsum sowie bei Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernder Mittel untersagt ist. Out active haftet nicht für daraus resultierende
Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Bei Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können. Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbike angeboten besteht Helmpflicht.
Bei Kanuangeboten besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine Rettungsschwimmweste). Nichtschwimmer können an Kanuangeboten nicht teilnehmen. Bei Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können.
- Mindestteilnehmerzahl
10.1 Aktionen können grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist out active berechtigt, vor der Aktion vom Vertrag zurückzutreten. Bei Tagesveranstaltungen, Tageskursen, Tagestouren und Tagesführungen kann out active einen Rücktritt bis spätestens zum 3. Tag vor der eigentlichen Veranstaltung dem Reisenden erklären.
10.2 In der vorvertraglichen Information und der Ausschreibung muss die Mindestteilnehmerzahl
beziffert werden sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem TN die Erklärung des Rücktritts zugegangen sein muss. In der Bestätigung muss deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen werden. Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem TN in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde.
10.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat out active unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN alle an out active geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende
Aufwendungen wie z.B. für Impfungen, Visa, Hotelkosten oder Flug-/Bahntickets können nicht
übernommen werden.
- Haftungsbeschränkung
11.1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
11.2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt
11.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.
11.4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.
11.5 Für Schäden, die out active im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
11.6 out active tritt bei allen Angeboten lediglich als Vermittler einer entsprechenden Unterkunft auf. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen vermittelten Leistungen, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN / ET erkennbar nicht Bestandteil des Angebots von out active sind.
- Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit dem Vertrag und den Angeboten sind gegenstandslos. Es gilt die schriftliche Erklärung.
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der TN /ET Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz
von out active. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen out active und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Auftraggebers ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für den Auftraggeber günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
out active
Michel Doll
Linkstraße 12
72818 Mägerkingen
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